Beabsichtigter Verkauf der historischen Schloss- und Parkanlage Gehaus in der Gemeinde Dermbach

Der Bürgermeister der Gemeinde Dermbach im Wartburgkreis beabsichtigt nach Kenntnis des Fragestellers, die historische Schloss- und Parkanlage in der Ortslage Gehaus zu veräußern. Die Schloss- und Parkanlage befindet sich seit einer Enteignung im Jahr 1945 im kommunalen Eigentum. Die beabsichtigte Veräußerung der Anlage mit knapp 75.000 Quadratmetern sollte zum Preis von einem Euro erfolgen. Darüber hinaus wollte der Bürgermeister, dass die Gemeinde Dermbach den Käufer von möglichen Umweltbelastungen auf dem Areal freistellt. Ein Wertgutachten wurde nicht erstellt, obwohl nach § 67 Abs. 1 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden dürfen. Auch wurde seitens des Bürgermeisters nach Kenntnis des Fragestellers bewusst keine Wertermittlung durch öffentliche Ausschreibung oder Versteigerung durchgeführt. Gegen die beabsichtigte Veräußerung soll zwischenzeitlich eine Beschwerde bei der Kommunalaufsichtsbehörde im Landratsamt Wartburgkreis anhängig sein.

DS 7/8340