Beirat für kommunale Finanzen

Auf Vorschlag des damals auch für Kommunalfinanzierungen zuständigen Finanzministers wurde im Jahr 2012 der Beirat für kommunale Finanzen gebildet. Die Idee entstammte einer Vorlage aus Sachsen.
Dem Beirat gehören Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung verschiedener Ressorts sowie der kommunalen Spitzenverbände, die die Mehrheit der Mitglieder im Beirat stellen, an. Der Beirat ist bei der Ausgestaltung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sowie der Vergabe von Bedarfszuweisungen zu beteiligen. Im Vorfeld von Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes und bei Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften ist der Beirat zu hören. Aus der Finanzausgleichsmasse werden jährlich 50.000 Euro für die Arbeit des Beirats entnommen, um Beratungsleistungen durch Dritte finanzieren zu können (vergleiche § 33 Thüringer Finanzausgleichsgesetz -ThürFAG-).

DS 7/7558