Budget für Ortsteile im Wartburgkreis im Haushaltsjahr 2019 - Teil I

Die Gemeinden haben ab dem Jahr 2019 ihren bestehenden Ortsteilen zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben finanzielle Mittel im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stellen. Sofern der Gemeinderat keine abweichende Entscheidung trifft, beträgt die finanzielle Mindestausstattung fünf Euro pro Einwohner im Ortsteil mit Ortsteilverfassung, vergleiche § 45 Abs. 6 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).
Eine analoge Regelung besteht für Landgemeinden in Bezug auf deren Ortschaftsräte, vergleiche § 45 a Abs. 9 ThürKO.

DS 7/596