Budget für Ortsteile im Wartburgkreis im Haushaltsjahr 2019 - Teil II

Die Gemeinden haben ab dem Jahr 2019 ihren bestehenden Ortsteilen zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben finanzielle Mittel im angemessenen Umfang zur Verfügung zu stellen. Sofern der Gemeinderat keine abweichende Entscheidung trifft, beträgt die finanzielle Mindestausstattung fünf Euro pro Einwohner im Ortsteil mit Ortsteilverfassung, vergleiche § 45 Abs. 6 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO).
Eine analoge Regelung besteht für Landgemeinden in Bezug auf deren Ortschaftsräte, vergleiche § 45 a Abs. 9 ThürKO.
Im Wartburgkreis gibt es nach unserer Kenntnis eine anhaltende Diskussion im Stadtrat von Bad Liebenstein darüber, ob den Ortsteilen ein solches Budget zugesprochen werden soll. Vor allem der Bürgermeister der Stadt Bad Liebenstein habe sich vehement gegen die Ortsteilmittel ausgesprochen. Der Stadtrat von Bad Liebenstein hat die Mittelzuweisung konkret für den Ortsteil Schweina im Haushaltsjahr 2020 abgelehnt. Der Entwurf des Haushaltsplanes 2020 der Stadt Bad Liebenstein enthält zwar eine "Zuwendungen an den OT-Rat Schweina für kulturelle, sportliche und soziale Zwecke" (HH-St. 000000.718100) in Höhe von 1.300 Euro, jedoch wurde dieser Betrag in gleicher Höhe an anderer Stelle gestrichen (HH-St. 340000.718100). Diese Mittel waren bisher für den überregional bedeutsamen Fackelbrand gebunden, sind also tatsächlich nicht frei verfügbar. Die Stadt Bad Liebenstein untersteht der Rechtsaufsicht des Landes.

DS 7/597