Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Thüringen Stand und Ergebnisse der Verfahren zum 31. Dezember 2022

Die Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) regelt in § 16 die Durchführung von Einwohneranträgen. In § 17 ThürKO wird die Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden geregelt. Über § 96a ThürKO finden die Bestimmungen der §§ 16 bis 17 ThürKO auch für die Landkreise Anwendung. Im Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) als eigenständigem Verfahrensgesetz werden die Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid geregelt.

DS 7/7481