Entwicklung des Teilvermögens "Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung"

Das Sondervermögen "Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen" besteht aus zwei Teilvermögen, dem Teilvermögen "Fernwasser" und dem Teilvermögen "Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung". Es wurde im Jahr 2002 für den Bereich Fernwasser errichtet und im Jahr 2005 um den Bereich der Beitragserstattung für die Wasserver- und Abwasserentsorgung erweitert. Das Teilvermögen "Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung" dient der finanziellen Abwicklung der Erstattungsverpflichtungen des Landes gegenüber den kommunalen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Mit dem Teilvermögen "Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung" sollen bis zum Jahr 2070 die zum 1. Januar 2005 abgeschafften Wasserbeiträge und die seit diesem Datum gestundeten Abwasserbeiträge (im Ergebnis der Anwendung der Privilegierungstatbestände Ist-Bebauung, nicht bebaute, aber bebaubare Grundstücke, 130-Prozent-Regelung bei der Grundstücksfläche) gegenfinanziert werden.

DS 7/5244