Ermittlungs- und Strafverfahren nach § 89a Strafgesetzbuch zwischen 2020 und 2022 in Thüringen

Laut Strafgesetzbuch (StGB) wird nach § 89a mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist nach Strafgesetzbuch eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.

DS 7/8365