Festlegung der Fahrtrichtung auf öffentlichen Straßen durch den Gemeinderat unzulässig?

Die Stadt Eisenach diskutiert im Zusammenhang mit einem neuen Verkehrskonzept seit mehreren Jahren darüber, ob und in welcher Richtung das historische Nikolaitor aus dem 12. Jahrhundert mit Fahrzeugen durchfahren werden soll. Im Stadtrat werden dazu verschiedene Varianten diskutiert. Die Stadtverwaltung vertritt dabei die Auffassung, dass die Entscheidung darüber, in welcher Richtung die Durchfahrt ermöglicht werden soll, im Rahmen des übertragenen Wirkungskreises zu treffen sei, somit also einer Entscheidungskompetenz des Stadtrats entzogen sei.

DS 7/8513