Finanzierung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises

Bis zur Reform des Kommunalen Finanzausgleiches 2013 wurden die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises durch das Land über die Auftragskostenpauschale finanziert. Hierzu erarbeitete die Landesregierung jährlich eine entsprechende Verordnung, die dem Landtag zur Mitwirkung zugeleitet wurde. In einer Anlage zur Verordnung wurden die einzelnen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises aufgelistet und für jede einzelne Aufgabe wurden die jährlichen Pauschalen je Einwohnerin und Einwohner in den Landkreisen, kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten sowie Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und erfüllende Gemeinden aufgelistet.
2013 wurde die Auftragskostenpauschale durch den Mehrbelastungsausgleich abgelöst. Seitdem wird innerhalb des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (ThürFAG) nur noch die Summe aller einzelnen aufgabenbezogenen Pauschalbeträge je Einwohnerin und Einwohner in den Landkreisen, kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten sowie Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden dargestellt. Ein Rückschluss darauf, in welcher Höhe welche einzelne Aufgabe finanziell abgegolten wird, ist somit nicht mehr möglich.
Die mangelnde Transparenz erschwert kommunale Bemühungen, einzelne Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises in Formen kommunaler Gemeinschaftsarbeit neu auszurichten, da eine Vergleichsberechnung der einzelnen Varianten nicht mehr möglich ist.

DS 7/5337