Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachung in Thüringen - Teil I

Die Gemeinden und Städte können innerhalb ihres Territoriums im Einvernehmen mit der Polizei Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgen und ahnden. Hierunter fällt unter anderem die Kontrolle über die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Die Gemeinden und Städte, die diese Befugnis erhalten, sind abschließend in der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten benannt. Während die Gemeinden und Städte nur innerhalb geschlossener Ortschaften die Kontrollen durchführen dürfen, steht der Polizei dieses Recht grundsätzlich innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften zu.

DS 7/6219