Höhe der Verwaltungsgemeinschaftsumlagen im Jahr 2021

Die Verwaltungsgemeinschaften erheben von ihren Mitgliedsgemeinden zur Deckung des nicht durch andere Einnahmen gedeckten Finanzbedarfs eine Verwaltungsgemeinschaftsumlage. Diese Umlage ist Bestandteil der gemeindlichen Haushaltssatzungen/Haushaltspläne und der Haushaltssatzung/Haushaltepläne der Verwaltungsgemeinschaft.
Diese Umlage ist einwohnerbezogen und steuerkraftunabhängig. Die Verwaltungsgemeinschaften erhalten zudem den Mehrbelastungsausgleich der Mitgliedsgemeinden für die Wahrnehmung der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis.
Die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.

DS 7/5434