Internationale Städtepartnerschaften

Die Thüringer Gemeinden und Städte unterhalten im Rahmen von Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz und Artikel 91 Abs. 1 Verfassung des Freistaats Thüringen jeweilige Partnerschaften mit anderen Kommunen im In- und Ausland. Insbesondere internationale Städtepartnerschaften dienen ausdrücklich dem kulturellen, sportlichen und sozialen Austausch über nationale Grenzen hinweg. Besonderes Augenmerk wird dabei vielfach auf den Jugendaustausch gelegt.
Die bestehenden Städtepartnerschaften erhalten angesichts der anhaltenden Akzeptanzprobleme der Europäischen Union sowie fremdenfeindlichen und menschenverachtenden Einstellungen einen besonderen Stellenwert, für mehr Toleranz und Akzeptanz zu sorgen.
Die Gemeinden und Städte leisten diese Aufgabe im eigenen Wirkungskreis.

DS 7/342