Keine Unterstützung durch die Bundeswehr bei der Pandemiebekämpfung im Wartburgkreis?

Der Landrat des Wartburgkreises hat mit Wirkung vom 21. Dezember 2021 eine neue Allgemeinverfügung zur Pandemiebekämpfung in Kraft gesetzt. Diese sieht seitdem vor, dass positiv auf COVID-19 getestete Personen nicht mehr von Amts wegen eine Absonderungsaufforderung des Gesundheitsamts erhalten müssen, sondern ab Kenntnis des Testergebnisses verpflichtet sind, sich selbst in Quarantäne zu begeben. Begründet wird dies mit den besonders hohen Fallzahlen und damit, dass das Gesundheitsamt nicht mehr in der Lage sei, das Fallaufkommen zeitnah zu bearbeiten. Gleichzeitig hat der Landrat im Kreisausschuss am 10. Januar 2022 erklärt, dass eine Unterstützung beispielsweise durch die Bundeswehr als unnötig abgelehnt werde.

DS 7/5182