Landesregierung prüft Kostenbeteiligung für "Klimakleber"? - Teil II

Nach Meldung der Tageszeitung Thüringer Allgemeine vom 27. März 2023 prüft das Thüringer Innenministerium "Möglichkeiten, Klimaaktivisten, die sich auf Straßen festkleben, für die Polizeieinsätze zur Kasse zu bitten". Dabei werde nach Aussage eines Ministeriumssprechers "nach einer Rechtsgrundlage" gesucht. Als sich am 6. Februar 2023 in Jena Menschen auf die Straße klebten, sei dies nach MDR-Informationen zunächst als "Spontanversammlung" durch die Behörden gewertet worden, damit also dem Schutzstatus nach Artikel 8 des Grundgesetzes (Recht auf Versammlungsfreiheit) unterstellt, ehe um 10.00 Uhr ein Ultimatum auslief und circa 10.45 Uhr die Polizei den vormaligen Versammlungsraum auf der Straße beräumt hatte. Nach der Antwort der Landesregierung auf eine Zusatzfrage zu einer Mündlichen Anfrage (Drucksache 7/7460) in Drucksache 7/7603 fanden allein zwischen 1. November 2021 und 13. März 2023 in Thüringen 2.624 unangemeldete Versammlungen statt, die vordergründig einen Pandemiebezug aufwiesen und ab dem Jahr 2022 thematisch ergänzt wurden. Vielfach wurde über entsprechende Verkehrseinschränkungen durch diese Versammlungen berichtet.

DS 7/8339