Leichenbergung und Aufbewahrung im Zuständigkeitsbereich der Thüringer Polizei
Bisher werden Kosten zur Leichenbergung und Aufbewahrung teils auch von der Polizei übernommen und dann an die Bestattungspflichtigen weitergereicht.
Bisher werden Kosten zur Leichenbergung und Aufbewahrung teils auch von der Polizei übernommen und dann an die Bestattungspflichtigen weitergereicht.