Abbruch der Stadtratssitzung des Stadtrats der Stadt Eisenach wegen Maskenverweigerung - aktueller Stand des Ermittlungsverfahrens - nachgefragt

In Drucksache 7/3792 antwortete die Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 7/2064, dass gegen vier Mitglieder der Stadtratsfraktion der NPD, ein Mitglied der Stadtratsfraktion der AfD und fünf anwesende Gäste, wegen der Weigerung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der Stadtratssitzung von Eisenach am 2. Februar 2021, Anzeigen wegen des Verstoßes gegen die damals geltenden Corona-Schutzmaßnahmen erstattet wurden. Gegen die Betroffenen verhängte das zuständige Gesundheitsamt des Wartburgkreises nach Prüfung des Tatvorwurfs ein Ordnungsgeld von jeweils 60 Euro. In drei Fällen wurde gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch eingelegt.
Die abgebrochene Stadtratssitzung musste unter Wahrung der geltenden Vorschriften neu geplant, vorbereitet, organisiert und schließlich auch durchgeführt werden. Die zusätzliche Sitzung fand am 16. Februar 2021 statt. Es ist fraglich, ob und inwieweit die Stadt Eisenach gegenüber den Verursachern der am 2. Februar 2021 abgebrochenen Stadtratssitzung die entstandenen Kosten geltend machen kann.

DS 7/4099