Abwasserbeseitigung und -reinigung in der Gemeinde Büchel (Landkreis Sömmerda)

Laut § 2 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung sollen Gemeinden, die Mitglied einer Verwaltungsgemeinschaft sind oder für die eine erfüllende Gemeinde Aufgaben wahrnimmt, zur Gewährleistung der Aufgaben der Versorgung mit Wasser sowie der Abwasserbeseitigung und -reinigung einem Zweckverband nach dem Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit angehören. Uns liegen Informationen vor, dass die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück für die Gemeinde Büchel Vorausleistungsbescheide für Abwasser verschickt. Entgegen der Regelung in § 2 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Kommunalordnung gehört offensichtlich die Gemeinde Büchel keinem Zweckverband nach dem Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit zur Gewährleistung der Abwasserbeseitigung und -reinigung an. Darauf weist auch eine entsprechende Information auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück hin.
Die Gemeinde Büchel und die Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.

DS 7/2585