Aktueller Stand zum Enteignungsverfahren Schloss Reinhardsbrunn - nachgefragt

Der aktuelle Stand des Enteignungsverfahrens "Schloss Reinhardsbrunn" im Landkreis Gotha war zuletzt Gegenstand der Kleinen Anfrage 7/1140, die von der Landesregierung in Drucksache 7/1924 beantwortet wurde. Aus der Antwort geht unter anderem hervor, dass das Rechtsmittelverfahren am Thüringer Oberlandesgericht noch nicht abgeschlossen sei. Zwischenzeitlich hat das Gericht den Einspruch gegen die Löschung von Gläubigerforderungen aus dem Grundbuch als unbegründet abgelehnt (vergleiche Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Oktober 2020 Az. BI U 51/20.). Dieses Rechtsmittelverfahren war nach Aussage der Landesregierung bisher der Hinderungsgrund, dass die im Landeshaushalt 2020 bereitgestellten Mittel in Höhe von zwei Millionen Euro für denkmalschutzrechtlich notwendige Sicherungsmaßnahmen am Schloss Reinhardsbrunn zur Anwendung kommen.

DS 7/2461