Bekanntmachungsformen in den Thüringer Kommunen

Die Gemeinden und Landkreise sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Sachverhalte öffentlich zugänglich zu machen. Hierunter fallen insbesondere Satzungen und Beschlüsse der Gemeinderäte und der Kreistage. Die Anforderungen an die Veröffentlichungen bestimmt die Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO). Diese trat am 1. November 1994 in Kraft und wurde seitdem nicht geändert. Danach bleibt es den Gemeinden und Landkreisen überlassen, ob beispielsweise ein Amtsblatt unterhalten oder eine regelmäßig erscheinende Tageszeitung genutzt wird. Die Auflagen der Tageszeitungen sind rückläufig, sodass ein erheblicher Teil der Haushalte die öffentlichen Bekanntmachungen über die Tageszeitungen nicht mehr zur Kenntnis erhält. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales übt die Rechtsaufsicht über die ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung aus, insbesondere bei satzungsrechtlichen Anforderungen.

DS 7/5553