Fortbildungsschießen der Thüringer Polizei 2021

Nach der Polizeidienstvorschrift (PDV) 211 "Schießtraining in der Aus- und Fortbildung" ist für das Führen von Pistole und Maschinenpistole (MP) jeweils das erfolgreiche Absolvieren der Kontrollübungen "Pistole" und "Maschinenpistole" erforderlich. Die einschlägige Dienstanweisung zum Umgang mit Waffen in der Thüringer Polizei sieht für alle Bediensteten mit Berechtigung zum Führen der Dienstwaffen mehrere jährliche Fortbildungsschießen mit der Dienstpistole und ein Fortbildungsschießen mit MP/Gewehr vor. Bereits in der Drucksache 7/3010 vom 30. März 2021 (Antwort auf die Kleine Anfrage 7/1670) teilte die Landesregierung Informationen zum Fortbildungsschießen 2019 und 2020 mit.

DS 7/6098