Friedhofsgebührensatzungen in Thüringer Gemeinden und Städten

Gemeinden und Städte sind neben den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, die einzig Berechtigten, die Träger eines Friedhofs sein können. Die Gemeinden und Städte erfüllen diese Aufgabe als pflichtige Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. Für die Benutzung der Friedhöfe erheben die Gemeinden und Städte eine Gebühr.
Rechtsgrundlagen sind das Thüringer Bestattungsgesetz, die Thüringer Kommunalordnung und das Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG). Die Landesregierung überwacht den Vollzug der Gesetze. Der Vollzug der Gesetze obliegt dem Kontrollrecht des Landtags.

DS 7/3835