Stellvertretender Bauhofleiter gleichzeitig Gemeinderatsmitglied

Nach unserem Kenntnisstand ist im Zuge der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 in der Landgemeinde Geratal ein stellvertretender Bauhofleiter und zugleich Vorarbeiter des gemeindlichen Bauhofs in den Gemeinderat eingezogen und hat das Mandat auch angenommen. Die Ortschaft Frankenhain gehört zur Landgemeinde Geratal.
Nach § 23 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) dürfen zu Gemeinderatsmitgliedern gewählte Personen ihr Amt nicht antreten oder verlieren es, wenn sie gleichzeitig als Beamte oder Angestellte der Gemeinde tätig sind.
Die Landgemeinde Geratal unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes.

DS 7/5099