Umsetzung von § 26 a Thüringer Kommunalordnung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden

§ 26 a Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) regelt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in den Gemeinden. Die Gemeinden sollen demnach bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu sollen die Gemeinden geeignete Verfahren entwickeln. Das Nähere regelt die Hauptsatzung. Die Gemeinden unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes.

DS 7/5017