Verwendung der Investitionspauschale aus dem 568-Millionen-Euro-Programm des Landes 2020 bis 2024 im Haushaltsjahr 2020

Der Thüringer Landtag hat im März 2020 ein Programm zur Unterstützung kommunaler Investitionen für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 568 Millionen Euro beschlossen. Davon entfielen auf das Haushaltsjahr 2020 insgesamt 168 Millionen Euro. Die Mittel wurden pauschal und ohne Zweckbindung ausgereicht. Die Kommunen können diese Mittel auch der Rücklage zuführen und für größere Investitionsvorhaben ansparen. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes ist ein Nachweis über den Einsatz der Mittel im Rahmen der jeweiligen Jahresrechnung zu führen (vergleiche Thüringer Gesetz für eine kommunale Investitionsoffensive 2021 bis 2024 vom 11. März 2020, Gesetz- und Verordnungsblatt 7/4, Seite 110).
Gemäß den Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung haben die Gemeinden, Städte und Landkreise bis Ende April eines Jahres die Jahresrechnung aufzustellen und dem Gemeinderat, Stadtrat beziehungsweise Kreistag vorzulegen.
Der Vollzug der benannten Gesetze unterliegt der Kontrolle des Landtags.

DS 7/3486