Widersprüche gegen Kreisumlagen in Thüringer Gemeinden - nachgefragt

Der Sachverhalt war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 7/379 und der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 7/839. In der Antwort verwies die Landesregierung in ihrer Vorbemerkung darauf, dass auf Grund der Tatsache, dass der Fragesteller mit einer Verlängerung der Antwortfrist nicht einverstanden war, eine vollständige Beantwortung wegen des "erheblichen Zeit- und Personalaufwandes" nicht möglich war. Die Antwort auf die Kleine Anfrage enthielt lediglich eine Übersicht außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren zum Stand September 2019 gegen Kreis- und Schulumlagebescheide. Aus diesem Grund sind folgende Nachfragen erforderlich.

DS 7/1909