Zusagen des Landes für Bedarfszuweisungen an den Unstrut-Hainich-Kreis?

Der Kreistag des Unstrut-Hainich-Kreises hat am 23. Dezember 2020 die Haushaltssatzung samt Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Der Kreis hat dabei eine Bedarfszuweisung des Landes in Höhe von 7,48 Millionen Euro einkalkuliert.
Einem Bericht der Thüringischen Landeszeitung vom 23. Dezember 2020 zufolge habe nach Aussage des Landrats des Unstrut-Hainich-Kreises zum Zeitpunkt der abschließenden Beratung und Beschlussfassung im Kreistag bereits eine Zusage des Landes für die Bedarfszuweisung vorgelegen.

Die Landesregierung beziehungsweise nachgeordnete Behörden sind auf Grundlage von § 24 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) ermächtigt, Bedarfszuweisungen zu bewilligen. Die Ausführung dieser gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage unterliegt der Kontrolle des Landtags.

DS 7/2749