Nutzung von Drohnen bei der Thüringer Polizei - Teil l

Drohnen haben in den letzten Jahren auch Polizeibehörden von Bund und Ländern beschäftigt, sowohl als Anlass für polizeiliche Maßnahmen in der Nutzung durch Dritte als auch in der Frage der Handlungsmöglichkeiten auf dem Feld der Gefahrenabwehr. Sogenannte Unmanned Aircraft Systems waren und sind jedoch auch Gegenstand von Entwicklung und Erprobung als polizeiliches Einsatzmittel. In der Thüringer Polizei wurde dazu im Jahr 2017 die Projektarbeitsgruppe PULS (polizeiliche Unbemannte Flugsysteme) eingerichtet, deren vorgesehenes Ende im vergangenen Jahr auf 2022 datiert wurde. In einer Pressemitteilung des Landeskriminalamts Thüringen vom 26. Februar 2021 wurde über die Durchführung von "Übersichtsaufnahmen eine[r] Drohne der Polizei" im Zusammenhang mit der Durchsuchung einer Immobilie berichtet. Für die polizeiliche Abwehr von Drohnen gibt es sowohl "weiche" als auch "harte" Methoden, die ein unbemanntes Flugsystem kontrolliert, aber auch unkontrolliert zu Boden bringen können.

DS 7/8470