Sicherstellung aus dienstlichen E-Mail-Postfächern

In der Drucksache 7/7419 vom 1. März 2023 teilte die Landesregierung in der Antwort auf meine Kleine Anfrage mit, dass im Jahr 2022 insgesamt 15-mal wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht ermittelt wurde. Für die Vorjahre 2021 und 2020 waren es jeweils 34 und 20 Fälle (vergleiche Drucksache 7/5171). In der Vergangenheit wurden im Zusammenhang mit solchen Verdachtsmomenten oder anderen Delikten wie beispielsweise der Verdacht auf Betrug, Untreue oder Bestechung auch das Auslesen beziehungsweise Sicherstellen namentlicher Postfächer an @polizei.thueringen.de begründet, etwa auf Basis eines richterlichen Beschlusses eines Gerichts oder im Zuge einer freiwilligen Herausgabe.

DS 7/8495