Vergabeverfahren für Bauleistungen des Freistaats Thüringen in den Jahren 2017, 2018 und 2019

Der Freistaat Thüringen unterliegt hinsichtlich der Realisierung von geplanten Bauvorhaben strengen Vorschriften beim Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge. Beim Vergabeverfahren sind Vorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Freistaats Thüringen zu beachten. In diesen Vorschriften ist auch geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein eingeleitetes Vergabeverfahren aufgehoben (abgebrochen) werden kann. Eine Aufhebung kann zum Beispiel erfolgen, wenn Vergabeunterlagen nicht vollständig/fehlerhaft sind oder kein wertbares Angebot vorliegt, unter anderem weil entweder kein Angebot abgegeben wurde oder das Angebot erheblich über dem Marktpreis liegt. So darf unter anderem nach § 16d Abs. 1 Nr.1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A bei einem unangemessen hohen oder niedrigen Preis der Zuschlag nicht erteilt werden. Laut der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage 7/97 in Drucksache 7/437 lagen der Landesregierung zu Vergabeverfahren in den Kommunen und Zweckverbänden keine statistischen Daten vor. Ich gehe davon aus, dass entsprechende statistische Daten zu Vergabeverfahren des Freistaats Thüringen der Landesregierung vorliegen.

DS 7/1019