Verlagerung von Entscheidungen des Stadtrates der Stadt Erfurt auf den Hauptausschuss wegen des Coronavirus

Der Stadtrat der Stadt Erfurt hat in seiner Sitzung am 11. März 2020 einen Beschluss zur Änderung der Geschäftsordnung gefasst. Danach werden in Zeiten einer "außerordentlichen Situation" Entscheidungen vom Stadtrat auf den Hauptausschuss übertragen, soweit nicht der Oberbürgermeister zuständig ist oder eine Übertragung gemäß § 26 Abs. 2 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) unzulässig ist. Über Beginn und Ende einer "außerordentlichen Situation" entscheidet der Hauptausschuss. Der Hauptausschuss besteht gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3 ThürKO aus dem Oberbürgermeister und bis zu sechs weiteren Mitgliedern des Stadtrates. Damit ist der Hauptausschuss per Gesetz der einzige Ausschuss, bei dem der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit (vergleiche § 27 Abs. 1 Satz 3ThürKO) verletzt werden darf.
Die Stadt Erfurt unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes.

DS 7/1087