Verwahrentgelte in den Kommunen - nachgefragt

In der Kleinen Anfrage 7/1237 sind wir einzelnen Hinweisen nachgegangen, dass Kommunen im Einzelfall über derart hohe Finanzmittelbestände verfügen würden, dass sie Strafzinsen (sogenannte Verwahrentgelte) zahlen müssen. Dies wäre insofern argumentativ problematisch, beklagen doch die Kommunen seit einiger Zeit strukturell unterfinanziert zu sein.
In der Antwort in Drucksache 7/2123 teilt die Landesregierung mit, dass ihr keine abschließenden Erkenntnisse vorliegen. Gleichzeitig werden einzelne Kommunen exemplarisch ausgewiesen, wie hoch die Verwahrentgelte in den Jahren 2018 und 2019 waren.
Uns liegen Hinweise darüber vor, dass es sich bei den angegebenen Zahlen nicht um nachgefragte tatsächliche Zahlungen an Verwahrentgelten handelt, sondern um in den Haushaltsplänen enthaltene geplante Verwahrentgelte.
Wir gehen davon aus, dass die in Drucksache 7/2123 mitgeteilten Daten nur auf die benannten Gemeinden, Städte und Landkreise entfallen, nicht jedoch auf die ebenfalls nachgefragten Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände.
Hierzu sind Nachfragen erforderlich.

DS 7/3139