Verwendung der Bundesmittel für die Unterbringung und Versorgung von Ukraine-Flüchtlingen durch die Landkreise und kreisfreien Städte im Jahr 2022

Der Bund hat zur Unterbringung und Versorgung von Ukraine-Flüchtlingen in den Kommunen im Jahr 2022 Mittel bereitgestellt und anteilig den Ländern zur selbstbestimmten Verteilung beziehungsweise Verwendung überlassen. Thüringen hat sich mit dem Thüringer Gesetz zur Entlastung der Kommunen hinsichtlich der Mehraufwendungen aus Anlass des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine geflüchteten Menschen dafür entschieden, die aus dem Bundesanteil entfallenden 49,5 Millionen Euro vollständig an die Landkreise und kreisfreien Städte weiterzuleiten.

DS 7/7962