Zuweisungen zur Unterstützung von Thüringer Erholungsorten im Jahr 2023

Die Thüringer Erholungsorte erhalten gemäß der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales zur Unterstützung von Thüringer Erholungsorten in 2023 vom 21. August 2023 Sonderzuweisungen in Höhe von fünf Millionen Euro. Gemäß dieser Richtlinie erhalten sie diese Zuweisungen in zwei Stufen. 2,53 Millionen Euro werden demnach zu gleichen Teilen an jede Gemeinde als Vorwegabzug verteilt. Der verbleibende Betrag in Höhe von 2,47 Millionen Euro wird anteilig der Summe der Bruttoausgaben im Verwaltungshaushalt der Gemeinden nach Nummer 2 in den Gliederungsnummern 321 (Museen, Sammlungen, Ausstellungen), 323 (Zoologische und Botanische Gärten), 34 (Heimat- und sonstige Kulturpflege), 57 (Badeanstalten), 58 (Park- und Gartenanlagen), 59 (Sonstige Erholungseinrichtungen), 73 (Märkte), 790 (Fremdenverkehr), 86 (Kur- und Badebetriebe) nach den Vorschriften über die Gliederung und die Gruppierung der Haushaltspläne der Gemeinden im Durchschnitt der Jahresrechnungen 2019, 2020 und 2021 verteilt. In der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE "Stand und Entwicklung der finanziellen Situationen der Kommunen in Thüringen" in Drucksache 7/5266 teilte die Landesregierung mit, dass ihr keine Daten zu spezifischen finanziellen Aufwendungen der Thüringer Kur- und Erholungsorte vorliegen.

DS 7/9111