Corona-Proteste in Thüringen - Verletzte Polizeibeamtinnen und -beamte

Hinweis: gemäß § 91 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages werden Mündliche Anfragen innerhalb einer Woche nach der Landtagssitzung schriftlich beantwortet, wenn die Fragen aus Zeitmangel nicht mehr behandelt werden können.

In den vergangenen Wochen fanden eine Vielzahl sogenannter "Corona-Spaziergänge" statt, bei denen es sich in der Regel um Versammlungen handelt, die die Vorgaben des Versammlungsrechts und die Infektionsschutzregeln missachten. Dabei wurden auch eine Reihe von Polizistinnen und Polizisten Opfer von Straftaten.

DS 7/4906