CDU-Landrat des Wartburgkreises fordert Land zum Handeln auf - ein Faktencheck

Der Landrat des Wartburgkreises hat in der Kreistagssitzung am 02.11.22 im Zusammenhang mit dem Kreishaushalt für 2023 die Landesebene aufgefordert, die Thüringer Kommunen noch stärker finanziell zu entlasten. Dabei verwies er insbesondere auf die Themenbereich Energiepreisentwicklung, Kostenerstattungen für Landesaufgaben und Flüchtlingskosten.

Energiepreiskrise

Der Landrat hat erklärt, dass das Land den Thüringer Kommunen endlich bei den steigenden Energiepreisen unter die Arme greifen müsse. Er forderte einen finanziellen Schutzschirm für die kommunale Familie.

Faktencheck:

Der Thüringer Landtag hat bereits am 14.10.22 in einer Sondersitzung die gesetzliche Grundlage geschaffen und das bestehende Corona-Sondervermögen um den Aspekt Energiepreiskrise erweitert. Unmittelbar im Anschluss daran hat der Haushalts- und Finanzausschuss ebenfalls in einer Sondersitzung den Wirtschaftsplan für das Sondervermögen beschlossen und die bereitstehenden Gelder mit konkreten Maßnahmen untersetzt. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 407,1 Mio. Euro rechtlich gebunden. Davon entfallen auf den Bereich der Kommunen:

Heizkostenzuschuss für kommunale Schulträger

9 Mio. Euro

Heizkostenzuschuss für kommunale Kindergärten

5 Mio. Euro

Heizkostenzuschuss für kommunale Sportstätten

3 Mio. Euro

Härtefallhilfen für Volkshochschulen

2,1 Mio. Euro

Härtefallhilfen für Eingliederungshilfe u. SGB XII

8 Mio. Euro

Zuschüsse für kommunale Unternehmen (Insolvenzvermeidung)

50 Mio. Euro

Zuschüsse für kommunale Energieversorgen (Insolvenzschutz)

25 Mio. Euro

Zuschüsse ÖPNV (Insolvenzschutz)

25 Mio. Euro

Zuschüsse für kommunale Krankenhäuser

13 Mio. Euro

 

140,1 Mio. Euro

Der Thüringer Landtag ist somit seiner Verantwortung für auch für die Kommunen gerecht geworden und hat sofort, als eines der ersten Bundesländer gehandelt.

Die Forderung des Landrates geht somit ins Leere.

Kostenerstattung an Kommunen für die Erfüllung von Landesaufgaben

Der Landrat hat gefordert, dass das Land die Kosten für so genannte Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises vollständig erstatten müsse. Dies betrifft Aufgaben, die eigentlich in die Hoheit des Landes gehören, aber auf Verlangen des Landes von der Kommunen erbracht werden.

Faktencheck:

Für diese Aufgaben regelt die Landesverfassung, dass die Kosten den Kommunen vollständig erstattet werden müssen. Dieser Verpflichtung kommt das Land mit dem Kommunalen Finanzausgleich nach. Die Kosten werden regelmäßig überprüft und Steigerung bei den Personalkosten und der Inflation werden ausgeglichen. Aufgrund der aktuellen Inflation wird sogar erstmalig im Jahr 2023 nicht die durchschnittliche Inflationsrate der letzten fünf Jahre zugrunde gelegt, sondern ausschließlich das Jahr 2022 berücksichtigt. In die Ausgleichszahlungen des Landes wird die Inflationsrate des Jahres 2022 einfließen, wie sie zuletzt im November amtlich festgestellt wird – also unmittelbar vor der Entscheidung des Landtages zum Landeshaushalt.

Auch hier geht die Forderung des Landrates ins Leere.

Flüchtlingskosten

Der Landrat verlangt vom Land, dass die Kosten der Kommunen zur Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge vollständig erstattet werden.

Faktencheck:

Die Kostenerstattung der Flüchtlinge ist bereits geregelt. Zwar müssen die Landkreise und kreisfreien Städte zunächst alle Ausgaben übernehmen, können diese aber anschließend beim Land einreichen und sich erstatten lassen. Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass die Rechnungen auch eingereicht werden. Wenn also der Landrat meint, dass der Wartburgkreis noch offene Forderungen habe, dann muss er dafür sorgen, dass seine Verwaltung die Anträge beim Land stellt.

Es ist sogar möglich, dass bei sprunghaft steigenden Ausgaben (z.B. schnell ansteigende Flüchtlingszahlen infolge von Kriegen in der Welt) eine Abschlagszahlung bis zu 90 Prozent der sonst üblichen Kosten erfolgt. Auch das muss lediglich beim Land beantragt werden.

Hinsichtlich der Geflüchteten aus der Ukraine ist die Rechtlage anders. Diese Menschen werden sofort nach ihrer Anerkennung im Sozialsystem der Bundesrepublik erfasst und beziehen Hartz IV. Das ist Bundesrecht. Der Bund ist deshalb für die Kostenregelung zuständig und hat die Kosten bereits übernommen. Auf Thüringen entfällt ein Betrag von 49,5 Mio. Euro. Auch hier hat der Landtag bereits die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, diese Mittel vollständig an die Kommunen weiterzugeben. Das betrifft zunächst das Jahr 2022. Für das Jahr 2023 hat der Landtag im Gesetz geregelt, dass weitere Kosten durch das Land übernommen werden, wenn die bekannt und angemeldet sind. Weil aber niemand in die Zukunft schauen kann, gibt es noch keine detaillierte Regelung. Aber es bleibt dabei, dass der Rechtsanspruch der Kommunen gesetzlich abgesichert ist.

Fazit:

Die Forderungen des Landrates im Wartburgkreis sind völlig unbegründet. Davon übrig bleibt letztlich eine unerträgliche Politik, die durch Hetze gegenüber Flüchtlingen gekennzeichnet ist. Die Flüchtlinge werden als Sündenböcke hingestellt, wenn angeblich die Finanzen nicht ausreichen. Damit reiht sich der Landrat des Wartburgkreises in die Reihe der Greizer Landrätin und des Nordhäuser Landrates ein, die in unerträglicher Art und Weise den Parolen der extremen Rechte einen offiziellen Anstrich verleihen.