Land wird keine zentrale Unterkunft für Geflüchtete finanzieren – Landrat des Wartburgkreises bleibt allein verantwortlich

„Entgegen der Äußerungen des Landrates gibt es auf Landesebene nach wie vor keinerlei Überlegungen, ein Modellprojekt zur Unterbringung von Geflüchteten im Wartburgkreis auf den Weg zu bringen. Auch wird es über die üblichen finanziellen Leistungen des Landes hinaus keine Sonderstellung des Wartburgkreises geben“, erklären die beiden LINKE-Landtagsabgeordneten Anja Müller und Sascha Bilay, die auch dem Kreistag angehören.

Der Landrat hatte zu Jahresbeginn sowohl anlässlich des Neujahrsempfanges als auch wiederholt in den Medien behauptet, dass das Land ein Modellprojekt plane, wonach im Wartburgkreis eine zentrale Unterkunft für Geflüchtete vom Land finanziert würde. Gesprächspartner des Landrates sei der Präsident des Landesverwaltungsamtes gewesen. Hierzu haben Müller und Bilay in mehreren Parlamentsanfragen die Landesregierung um Stellungnahme gebeten. Aus der nunmehr letzten Antwort der Landesregierung gehe abschließend hervor, dass der Wartburgkreis auch weiterhin zuständig bleibe. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen, dass in dieser Frage der Kreistag nicht zu beteiligen ist, bleibe somit der Landrat als Behördenleiter allein verantwortlich. „Der Landrat kann sich nicht aus seiner Verantwortung stehlen. Für die Unterbringung und Versorgung bleibt die Kreisverwaltung unter Führung des Landrates zuständig. Das Land gibt den rechtlichen Rahmen vor und beteiligt sich verfassungskonform an den Kosten“, informieren Müller und Bilay.

Hinsichtlich der Kostenerstattungen des Landes an die Kommunen wurde erst diese Woche eine neue Verordnung veröffentlicht, die deutlich höhere Kostensätze vorsieht. Zudem wurde neu geregelt, dass nicht die tatsächlichen Plätze refinanziert werden, sondern auch nicht genutzte Plätze, die bis zur Belegung vorzuhalten sind. Damit werde garantiert, dass den Kommunen auch die laufenden Kosten erstattet werden. Die Neuregelungen gelten rückwirkend zum Jahresanfang 2023. „Insgesamt wird damit der Wartburgkreis finanziell deutlich bessergestellt. Bilay hatte sich bereits Ende 2022 gegenüber dem Landrat dafür stark gemacht, diese in Aussicht gestellten zusätzlichen Zuweisungen im Haushalt einzubuchen. Andernfalls hätten aus formalen Gründen die fehlenden Mittel zu einer höheren Kreisumlage führen können. Insofern war es für alle Kommunen in der Wartburgregion erfolgreich, wenn sich Landespolitik und Kommunalpolitik gut ergänzen“, unterstreichen abschließend Müller und Bilay.