§ 51 Abs. 1 ThürKO regelt die Vereinbarung benachbarter kreisangehöriger Gemeinden, wonach eine Gemeinde mit mindestens 3.000 Einwohnern, deren Bürgermeister hauptamtlich tätig ist, die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde). Nach §51 Abs. 2 ThürKO hat die erfüllende Gemeinde für die Wahrnehmung der ihr übertragenen gesetzlichen Aufgaben einen Anspruch auf Kostenersatz, soweit die Einnahmen oder Erträge nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Diese Kosten sind von den Gemeinden, die der erfüllenden Gemeinde zugeordnet sind, nach dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen zu tragen. Dieser Kostenersatz ist Bestandteil der gemeindlichen Haushaltssatzungen/Haushaltspläne. Die Gemeinden unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. DS 7/320 Weiterlesen

Die Verwaltungsgemeinschaften erheben von ihren Mitgliedsgemeinden zur Deckung des nicht durch andere Einnahmen gedeckten Finanzbedarfs eine Verwaltungsgemeinschaftsumlage. Diese Umlage ist Bestandteil der gemeindlichen Haushaltssatzungen/Haushaltspläne und der Haushaltssatzungen/Haushaltspläne der Verwaltungsgemeinschaften. Diese Umlage ist einwohnerbezogen und steuerkraftunabhängig. Die Verwaltungsgemeinschaften erhalten zudem den Mehrbelastungsausgleich der Mitgliedsgemeinden für die Wahrnehmung der Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. DS 7/321 Weiterlesen

Der erste Beigeordnete des Ilm-Kreises hat im Kreisausschuss am 20. November 2019 erklärt, dass eine Live-Übertragung von Sitzungen des Kreistages im Internet aus rechtlichen Gründen nicht möglich sei. Gleichzeitig hat der erste Beigeordnete auf die bereits bestehenden Übertragungen von Sitzungen des Stadtrates in Erfurt und Jena hingewiesen. Neben rechtlichen Versagungsgründen wurden auch datenschutzrechtliche Bedenken erwähnt (vergleiche Freies Wort Ilm-Kreis vom 22. November 2019). Eine mögliche Beschlussfassung des Kreistages zur Live-Übertragung von Sitzungen unterliegt der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Landes. DS 7/292 Weiterlesen

Gemeinden, Städte und Landkreise können gemäß § 7 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) eigene Hoheitszeichen (Wappen, Flaggen) führen. Die Verwendung dieser Hoheitszeichen durch Dritte unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt nach § 7 Abs. 2 ThürKO. Gemeinden, Städte und Landkreise regeln das Verfahren zur Beantragung, Genehmigung und Verwendung von Hoheitszeichen im Allgemeinen per Satzung (§§ 19 und 20 ThürKO), um im Bedarfsfall Verstöße ahnden zu können. Eine nicht genehmigte Verwendung von Hoheitszeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann (§ 51 Thüringer Ordnungsbehördengesetz, § 19 Abs. 1 ThürKO). Unklar ist dabei, inwieweit einzelne Mitglieder oder Fraktionen in den kommunalen Vertretungen als außenstehende Dritte oder als Teil der Verwaltung zu behandeln sind. Die Gemeinden unterliegen der Rechts-aufsicht des Landes. DS 7/192 Weiterlesen

Die Firma Wiegand-Glas GmbH mit Sitz in Steinbach am Wald (Bayern) unterhält auch mehrere Betriebsstätten in Thüringen, so zum Beispiel in Schleusingen, Ernstthal und Großbreitenbach. Am Standort Groß-breitenbach ist auch ein Tochterunternehmen der Wiegand-Glas GmbH, die PET-Verpackungen GmbH Deutschland, ansässig. Das Unternehmen kritisierte die beabsichtigte Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer durch die Landgemeinde Großbreitenbach von 360 auf 395 vom Hundert. DS 7/241 Weiterlesen

Gemäß § 21 Thüringer Sparkassengesetz können die Verwaltungsräte kommunaler Sparkassen auf Vorschlag des Vorstands entscheiden, dass ein Teil des Jahresüberschusses an den Träger auszuschütten ist, sofern der Verlustvortrag aus dem Vorjahr ausgeglichen und mindestens ein Viertel des verbleibenden Betrags der Rücklage zugeführt wurden, sofern diese Mittel nicht zur Stärkung des haftenden Eigenkapitals benötigt werden. Die Verwendung des ausgeschütteten Betrags durch den Träger ist für gemeinnützige Zwecke zu verwenden. Die Sparkassen unterstehen der Rechtsaufsicht des Landes. DS 7/144 Weiterlesen

Seit Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) 2016 unterliegen sämtliche Leistungen der Kommunen als juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht. Auf Antrag konnten die Kommunen im Rahmen des Optionsmodells zunächst bis zum Jahr 2020 von der Umsatzsteuerverpflichtung befreit werden. Ab 1. Januar 2021 greift § 2b UStG vollständig. In Anwendung des § 2b UStG müssen demnach die Gemeinden, Städte und Landkreise sämtliche von ihnen erbrachten Leistungen auf umsatzsteuerliche Relevanz prüfen. Das betrifft auch die Leistungen, in denen auf Grundlage von Satzungen eine Gebühr erhoben wird. Hierunter könnten beispielsweise kommunale Musikschulen und Bibliotheken fallen. Der Vorbereitungsstand zur vollständigen Umsetzung des §2b UStG dürfte sich knapp ein Jahr vor der vollen Wirkung der Umsatzsteuerpflicht in den Gemeinden, Städten und Landkreisen höchst unterschiedlich darstellen. So dürften vor allem kleinere Gemeinden und Städte kaum ausreichend… Weiterlesen

Gemäß § 35 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) beruft der Bürgermeister den Gemeinderat zu den Sitzungen ein. § 35 ThürKO enthält allerdings keine Zuständigkeitsregelungen hinsichtlich der Festlegung der Tagungszeit und des Tagungsortes. Hinsichtlich der Sitzung der Ausschüsse eines Gemeinderates obliegt es dem Vorsitzenden, zur Tagung einzuberufen (§ 43 Abs. 1 Satz 1 ThürKO). Sofern nicht der Bürgermeister gleichzeitig Vorsitzender des Ausschusses ist, erfolgt die Einberufung lediglich im Benehmen mit dem Bürgermeister. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob es sich um einen vorberatenden oder einen beschließenden Ausschuss handelt. Im Falle eines beschließenden Ausschusses (Wirksamkeit von Beschlüssen anstelle des Gemeinderats) wird dem Gemeinderat damit eine Kompetenz zur Festlegung von Tagungszeit und Tagungsort gesetzlich zuerkannt. Die Anwendung des § 35 ThürKO unterliegt hinsichtlich der Wirksamkeit des Zustandekommens von Beschlüssen des Gemeinderates der Rechtsaufsicht des… Weiterlesen