Der Freistaat Thüringen unterhält eine Vielzahl von Landesbehörden, die dezentral in Thüringen verteilt sind. Damit verfolgt das Land die Zielstellung, alle Landesteile annähernd gleichmäßig durch Vorhalteleistungen von öffentlicher Infrastruktur und Landespersonal zu fördern. Die Ansiedlungspolitik ist damit ein Teil der Strukturpolitik des Landes. Aus den Veröffentlichungen des Thüringer Landesamts für Statistik geht hervor, dass eine Verteilung von Landesbehörden und deren Personal höchst unterschiedlich ausfällt. Hierzu wurde bereits die Kleine Anfrage 6/3685 gestellt, welche durch die Landesregierung in der Drucksache 6/7062 - Neufassung - beantwortet wurde. Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter organisatorischer Veränderungen ist eine Aktualisierung geboten. DS 7/2122 Weiterlesen

Aus einer am 1. Oktober 2020 auf einem Presseportal veröffentlichten Untersuchung geht hervor, dass bundesweit Frauen als (Ober-)Bürgermeisterinnen deutlich unterrepräsentiert sind. In der Untersuchung nicht betrachtet wurden Frauen als Stellvertreterinnen von (Ober-)Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten. Gemäß §§ 32 und 110 Thüringer Kommunalordnung muss in jeder Gemeinde/Stadt und in jedem Landkreis eine geordnete Vertretung von (Ober-)Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten gewährt sein. Im Unterschied zur Direktwahl der (Ober-)Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte werden die hauptamtlichen Beigeordneten nach einer öffentlichen Stellenausschreibung und einem Auswahlverfahren durch den Gemeinderat, Stadtrat beziehungsweise Kreistag gewählt. Den hauptamtlichen Beigeordneten ist ein Geschäftsbereich zur eigenverantwortlichen Erledigung zu übertragen. Ehrenamtliche Beigeordnete werden aus der… Weiterlesen

Nach unserer Kenntnis beabsichtigt die Landesregierung die Abstufung der Landesstraße (L) 2601 zwischen Oechsen und Vacha. Zur Diskussion soll dabei stehen, die bisherige L 2601 zum Teil auf den Landkreis Wartburgkreis als künftige Kreisstraße und zum Teil auf die Stadt Vacha als künftige Gemeindestraße abzustufen. Der Zustand der L 2601 stellt sich gegenwärtig als unbefriedigend dar. Die Landesregierung soll deshalb gegenüber dem Wartburgkreis und der Stadt Vacha erklärt haben, die Straße vor der Abstufung zu ertüchtigen. Der Wartburgkreis zählt zu den wirtschaftlich leistungsfähigsten Landkreisen Thüringens, während die Stadt Vacha eine unterdurchschnittliche Leistungskraft aufweist. Das Verfahren zur Abstufung von Landesstraßen ist im Thüringer Straßengesetz geregelt. Die Umsetzung der Regelungen des Thüringer Straßengesetzes durch die Thüringer Landesregierung unterliegt der Kontrolle des Thüringer Landtags. DS 7/1814 Weiterlesen

Nach unserer Kenntnis beabsichtigt die Landesregierung die Abstufung der Landesstraße (L) 2601 zwischen Oechsen und Vacha. Zur Diskussion soll dabei stehen, die bisherige L 2601 zum Teil auf den Landkreis Wartburgkreis als künftige Kreisstraße und zum Teil auf die Stadt Vacha als künftige Gemeindestraße abzustufen. Der Zustand der L 2601 stellt sich gegenwärtig als unbefriedigend dar. Die Landesregierung soll deshalb gegenüber dem Wartburgkreis und der Stadt Vacha erklärt haben, die Straße vor der Abstufung zu ertüchtigen. Der Wartburgkreis zählt zu den wirtschaftlich leistungsfähigsten Landkreisen Thüringens, während die Stadt Vacha eine unterdurchschnittliche Leistungskraft aufweist. Das Verfahren zur Abstufung von Landesstraßen ist im Thüringer Straßengesetz geregelt. Die Umsetzung der Regelungen des Thüringer Straßengesetzes durch die Thüringer Landesregierung unterliegt der Kontrolle des Thüringer Landtags. DS 7/1815 Weiterlesen

Die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Vogtei (Unstrut-Hainich-Kreis) wurde nach unserer Kenntnis im Dezember 2015 durch Ersatzvornahme der Rechtsaufsicht beschlossen. Nach unseren Informationen wurde die Satzung aber nicht ortsüblich bekanntgemacht. Wenn dem so wäre, wäre die Satzung nie in Kraft getreten, weil dazu zwingend die öffentliche Bekanntmachung zählt, auch wenn es sich um eine Ersatzvornahme handelt. Die öffentliche Bekanntmachung muss nach den Bestimmungen der Hauptsatzung erfolgen. Die Gemeinde Vogtei und der Unstrut-Hainich-Kreis unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. DS 7/1953 Weiterlesen

Zum ehemaligen Schloss Reinhardsbrunn (Stadt Friedrichroda, Landkreis Gotha) ist ein Enteignungsverfahren anhängig. Betrieben wird das Enteignungsverfahren durch die Thüringer Landesregierung. Aufgrund einzelner rechtsförmlicher Verfahrensfragen und zeitlich verzögert durch die Corona-Pandemie konnten die ausstehenden gerichtlichen Verfahren noch nicht abgeschlossen werden. Im Landeshaushalt 2020 waren Mittel für die denkmalschutzrechtlich notwendigen Sanierungsarbeiten im Einzelplan 18, Kapitel 18 25, Titel 712 01 in Höhe von zwei Millionen Euro eingeplant, mit denen unmittelbar nach wirksamer Eigentümerschaft des Freistaats Thüringen erste wichtige Sicherungsmaßnahmen an den Gebäuden durchgeführt werden sollen. Mittel im Landeshaushalt können unter den Voraussetzungen von § 45 Abs. 2 Thüringer Landeshaushaltsordnung bis zu zwei Mal auf nachfolgende Haushaltsjahre übertragen werden. DS 7/1924 Weiterlesen

Der Sachverhalt war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 7/379 und der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 7/839. In der Antwort verwies die Landesregierung in ihrer Vorbemerkung darauf, dass auf Grund der Tatsache, dass der Fragesteller mit einer Verlängerung der Antwortfrist nicht einverstanden war, eine vollständige Beantwortung wegen des "erheblichen Zeit- und Personalaufwandes" nicht möglich war. Die Antwort auf die Kleine Anfrage enthielt lediglich eine Übersicht außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren zum Stand September 2019 gegen Kreis- und Schulumlagebescheide. Aus diesem Grund sind folgende Nachfragen erforderlich. DS 7/1909 Weiterlesen

Straftaten in der Stadt Gotha, insbesondere auf dem Coburger Platz, sind regelmäßig Gegenstand der medialen Berichterstattung, zuletzt am 12. August 2020 (vergleiche Thüringer Allgemeine, Lokalausgabe Gotha). DS 7/1874 Weiterlesen

Die kreisfreie Stadt Eisenach ist aufgrund der Regelungen des § 43 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz Trägerin der Straßenbaulast für städtische Straßen. Aufgrund von § 43 Abs. 2 Thüringer Straßengesetz obliegt der Stadt auch die Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten von Kreis- und Landesstraßen. An der Straßenbaulast für städtische Straßen und für die Ortsdurchfahrten von Kreis- und Landesstraßen wird sich auch künftig nichts ändern, wenn Eisenach nicht mehr kreisfrei ist. Seit einigen Monaten ist feststellbar, dass Straßen infolge von Havarien von Trinkwasser- und Abwasserleitungen gesperrt werden müssen. Ausschlaggebend für die Häufung von Havarien dürfte der schlechte Unterhaltungszustand der Trinkwasser- und Abwasserleitungen sein. Die Stadt Eisenach ist Mitglied im Zweckverband Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal. Sowohl die Stadt Eisenach als auch der Zweckverband Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal verzeichnen nach eigenen Angaben einen enormen… Weiterlesen

Die kreisfreie Stadt Eisenach ist aufgrund der Regelungen des § 43 Abs. 1 Thüringer Straßengesetz Trägerin der Straßenbaulast für städtische Straßen. Aufgrund von § 43 Abs. 2 Thüringer Straßengesetz obliegt der Stadt auch die Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten von Kreis- und Landesstraßen. An der Straßenbaulast für städtische Straßen und für die Ortsdurchfahrten von Kreis- und Landesstraßen wird sich auch künftig nichts ändern, wenn Eisenach nicht mehr kreisfrei ist. Seit einigen Monaten ist feststellbar, dass Straßen infolge von Havarien von Trinkwasser- und Abwasserleitungen gesperrt werden müssen. Ausschlaggebend für die Häufung von Havarien dürfte der schlechte Unterhaltungszustand der Trinkwasser- und Abwasserleitungen sein. Die Stadt Eisenach ist Mitglied im Zweckverband Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal. Sowohl die Stadt Eisenach als auch der Zweckverband Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal verzeichnen nach eigenen Angaben einen enormen… Weiterlesen