Bereits mit der Kleinen Anfrage 7/2313 habe ich die Anklageerhebung gegen den Ersten Beigeordneten des Wartburgkreises und den Bürgermeister der Stadt Bad Liebenstein sowie die Einleitung von beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren durch den Landrat des Wartburgkreises hinterfragt. Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat nicht beziehungsweise nur ausweichend geantwortet. Mehrere Fragen sind noch offengeblieben. DS 7/5335 Weiterlesen

Der Bundesgesetzgeber hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018 umgesetzt und im Herbst 2019 eine Grundsteuerreform beschlossen. Maßgeblich war dabei, dass das Bundesverfassungsgericht das bisher geltende Verfahren zur Bestimmung des steuerrelevanten Wertes von Grundstücken und Gebäuden als mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt hatte. Aufgrund der unterschiedlichen, vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Ermittlung der grundsteuerrelevanten Werte wurden vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich stark besteuert. Künftig knüpft die Grundsteuer maßgeblich an den Bodenrichtwert an. Nach der Zielstellung des Gesetzgebers soll nach der Reform das Steueraufkommen aus den Grundsteuern in der Summe aller Steuerpflichtigen nicht zu einer zusätzlichen Steuerbelastung führen. Dies hat allerdings zur Folge, dass einzelne Steuerpflichtige künftig absolut eine höhere Steuer entrichten müssen, während andere Steuerpflichtige im Vergleich zur bisherigen Regelung… Weiterlesen

Bis zur Reform des Kommunalen Finanzausgleiches 2013 wurden die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises durch das Land über die Auftragskostenpauschale finanziert. Hierzu erarbeitete die Landesregierung jährlich eine entsprechende Verordnung, die dem Landtag zur Mitwirkung zugeleitet wurde. In einer Anlage zur Verordnung wurden die einzelnen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises aufgelistet und für jede einzelne Aufgabe wurden die jährlichen Pauschalen je Einwohnerin und Einwohner in den Landkreisen, kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten sowie Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und erfüllende Gemeinden aufgelistet. 2013 wurde die Auftragskostenpauschale durch den Mehrbelastungsausgleich abgelöst. Seitdem wird innerhalb des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (ThürFAG) nur noch die Summe aller einzelnen aufgabenbezogenen Pauschalbeträge je Einwohnerin und Einwohner in den Landkreisen, kreisfreien Städten, Großen kreisangehörigen Städten sowie Gemeinden,… Weiterlesen

Nach Kenntnis des Fragestellers wurde den Thüringer Kommunen im Jahr 2021 über ein Rundschreiben des Landes mitgeteilt, mit welchen Schlüsselzuweisungen die Gemeinden, Städte und Landkreise auf Basis der Regierungsentwürfe für den Landeshaushalt 2022 und des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes 2022 rechnen können. Diese Zahlen sollten als Grundlage für die Haushaltsplanungen und Beschlussfassungen in den Kommunen dienen. Die endgültige Höhe der Schlüsselzuweisungen hat der Thüringer Landtag am 4. Februar 2022 beschlossen. Die Schlüsselzuweisungen wurden entsprechend dieser Beschlusslage erhöht. Nach Kenntnis des Fragestellers haben mehrere Landkreise entgegen der Mitteilung aus 2021 deutlich höhere Zuweisungen bei den Schlüsselzuweisungen eingeplant. Teilweise wurden diese deutlich überhöhten Werte auf Vorschlag der Landräte durch die Kreistage beschlossen. Unter Umständen wurden diese Haushalte zwischenzeitlich rechtsaufsichtlich geprüft und genehmigt. Gemäß den gesetzlichen… Weiterlesen

Für Sitzungen von Gemeinderäten gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit. Nur in begründeten Ausnahmefällen können Beratungen und Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Sitzungsteil erfolgen. Der Gemeinderat kann beschließen, dass eine abschließende Entscheidung auf einen Ausschuss übertragen wird. Die Beratung und Beschlussfassung hat demnach ebenfalls öffentlich zu erfolgen, sofern dem keine rechtlichen Gründe entgegenstehen. Nicht beschließende, also vorberatende Ausschüsse tagen demnach nicht öffentlich. Hierbei ist strittig, ob bei beschließenden Ausschüssen nur der Teil in öffentlicher Sitzung behandelt wird, der konkret einen vom Gemeinderat zur abschließenden Entscheidung zugewiesenen Gegenstand betrifft oder ob selbst bei nur einem zur abschließenden Entscheidung zugewiesenen Gegenstand sämtliche Beratungen des Ausschusses in öffentlicher Sitzung zu erfolgen haben. Die Regelungen für Gemeinden gelten für Landkreise analog. DS 7/5275 Weiterlesen

Das Sondervermögen "Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen" besteht aus zwei Teilvermögen, dem Teilvermögen "Fernwasser" und dem Teilvermögen "Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung". Es wurde im Jahr 2002 für den Bereich Fernwasser errichtet und im Jahr 2005 um den Bereich der Beitragserstattung für die Wasserver- und Abwasserentsorgung erweitert. Das Teilvermögen "Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung" dient der finanziellen Abwicklung der Erstattungsverpflichtungen des Landes gegenüber den kommunalen Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Mit dem Teilvermögen "Beitragserstattung Wasserver- und Abwasserentsorgung" sollen bis zum Jahr 2070 die zum 1. Januar 2005 abgeschafften Wasserbeiträge und die seit diesem Datum gestundeten Abwasserbeiträge (im Ergebnis der Anwendung der Privilegierungstatbestände Ist-Bebauung, nicht bebaute, aber bebaubare Grundstücke, 130-Prozent-Regelung bei der Grundstücksfläche) gegenfinanziert werden. DS… Weiterlesen

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und des Finanzdezernenten hat der Stadtrat der Stadt Gotha in der Sitzung am 3. Februar 2022 eine "Sonderrücklage Corona-Pandemie" gebildet. Das Volumen der Sonderrücklage beträgt 500.000 Euro. Das Geld stammt aus den Mitteln des Landes des Jahres 2021 auf Grundlage des Thüringer Gesetzes zur Stabilisierung der Kommunalfinanzen (ThürStaKoFiG), woraus Gotha 1,7 Millionen Euro erhalten hat. Da offensichtlich mehr Geld vom Land bereitgestellt wurde, als die Stadt Gotha im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Einnahmeverluste oder zusätzliche Ausgaben zu verzeichnen hatte, sollen im Ergebnis der Jahresrechnung 2021 diese Mittel für künftige Zwecke zurückgestellt werden. Gemäß § 68 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) ist die Bildung einer allgemeinen Rücklage für Investitionen und zur Sicherung der allgemeinen Haushaltswirtschaft zulässig. Ergänzend hierzu ermöglicht § 20 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) die Bildung von… Weiterlesen

Trotz Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mit Wirkung vom 1. Januar 2019 können für eine Übergangszeit bis längstens 31. Dezember 2022 Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Das Gesetz sieht hierfür bestimmte Zahlungserleichterungen für die Betroffenen vor, sofern es sich um einmalige Beiträge handelt. Die entsprechenden Regelungen ergeben sich aus § 7 b Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG). DS 7/5211 Weiterlesen

Der Landrat des Wartburgkreises hat mit Wirkung vom 21. Dezember 2021 eine neue Allgemeinverfügung zur Pandemiebekämpfung in Kraft gesetzt. Diese sieht seitdem vor, dass positiv auf COVID-19 getestete Personen nicht mehr von Amts wegen eine Absonderungsaufforderung des Gesundheitsamts erhalten müssen, sondern ab Kenntnis des Testergebnisses verpflichtet sind, sich selbst in Quarantäne zu begeben. Begründet wird dies mit den besonders hohen Fallzahlen und damit, dass das Gesundheitsamt nicht mehr in der Lage sei, das Fallaufkommen zeitnah zu bearbeiten. Gleichzeitig hat der Landrat im Kreisausschuss am 10. Januar 2022 erklärt, dass eine Unterstützung beispielsweise durch die Bundeswehr als unnötig abgelehnt werde. DS 7/5182 Weiterlesen

Nach unserer Kenntnis bestanden in den bis Ende 2021 existierenden 17 Landkreisen und sechs kreisfreien Städten lediglich zwölf Frauenhäuser in Thüringen. Eine gesetzliche Verpflichtung der Kommunen, entsprechende Angebote vorzuhalten, gibt es nach unserer Kenntnis nicht. Im Landeshaushalt waren für das Jahr 2021 Mittel in Höhe von 1.100.600 Euro vorgesehen. Die Verwendung der Mittel richtet sich nach der Thüringer Verordnung zur Förderung von Frauenhäusern und Frauenschutzwohnungen vom 7. Dezember 2007 (GVBI. S. 297), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2019 (GVBI. S. 563). Die Verwendung der Haushaltsmittel durch die Landesregierung unterliegt der Kontrolle des Landtags. Die Situation der Frauenhäuser war bereits Gegenstand der Kleinen Anfrage 7/1489 und der Antwort der Landesregierung in der Drucksache 7/2724. DS 7/5177 Weiterlesen